Der Betreiber der Kläranlage hat ein Register zu führen, in dem folgende Klärschlammdaten jährlich zu erfassen sind:
- Jahresmenge an produziertem Klärschlamm in Tonnen Trockensubstanz pro Jahr.
- Jahresmenge an landwirtschaftlich verwertetem Klärschlamm in Tonnen Trockensubstanz pro Jahr, aufgeschlüsselt nach Qualitätsklassen und Art der Klärschlammbehandlung.
- Jahresmenge an landschaftsbaulich verwertetem Klärschlamm in Tonnen Trockensubstanz pro Jahr und Art der Klärschlammbehandlung.
- Jahresmenge an entsorgtem Klärschlamm in Tonnen Trockensubstanz pro Jahr und Art der Klärschlammbehandlung.
Entsorgter Klärschlamm ist nicht landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich verwerteter Klärschlamm (z. B.: Abgabe an Sammler oder Behandler zwecks Deponierung samt dazu erforderlicher Behandlungsschritte wie Kompostierung, Verbrennung etc.).
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