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Verordnungen
Übertragung der Vollziehung des Pflanzgutgesetzes 1997
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Januar 2015
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§ 2 § 2 — Übertragung der Vollziehung des Pflanzgutgesetzes 1997
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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.
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