(1) Die Plandarstellung des Bebauungsplanes hat eine Legende zu enthalten, worin alle Planzeichen und Signaturen erläutert werden. Besteht die Plandarstellung aus zwei oder mehreren Blättern, dann sind auf einem Blatt ein Übersichtsplan mit den Nummern der anderen Blätter und die Legende und auf den anderen Blättern deren Nummern im Übersichtsplan und ein Hinweis auf das Blatt mit dem Übersichtsplan und der Legende anzubringen.
(2) Unter der Legende sind ein Maßstab, ein Diagramm der örtlichen Windhäufigkeit und eine Darstellung der Himmelsrichtungen anzubringen. Auf demselben Planblatt sind handschriftlich mit Unterschrift des Bürgermeisters und Gemeindesiegel das Datum der Beschlußfassung des Gemeinderates über den Bebauungsplan und die Daten seiner Kundmachung einzutragen.
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