LandesrechtNiederösterreichVerordnungenEntschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren

Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Art. 1

Die Entschädigung für jeden Erfassungs- und Veränderungsfall in der Evidenz der NÖ Senioren durch die Gemeinden wird mit € 0,15 bestimmt.