LandesrechtNiederösterreichVerordnungenSozialhilfe Leiden und Gebrechen

Sozialhilfe Leiden und Gebrechen

In Kraft seit 01. Juli 1974
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§ 1 § 1

Organische und psychische Leiden und Gebrechen sind:

a) Fehlen von Körperteilen,

b) Mißbildungen,

c) Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates,

d) Funktionsstörungen der Haut,

e) Funktionsstörungen des Atmungsapparates,

f) Funktionsstörungen des Blutkreislaufes oder der blutbildenden Organe,

g) Funktionsstörungen der Verdauungs- oder der innersekretorischen Organe,

h) Funktionsstörungen der Harnorgane,

i) Funktionsstörungen des zentralen oder peripheren Nervensystems,

j) Funktionsstörungen des Sehorganes,

k) Funktionsstörungen des Gehör- und Gleichgewichtsorganes,

l) Funktionsstörungen des stimmbildenden Organes einschließlich Sprachbehinderungen,

m) psychische Krankheiten.

Entwicklungsstörungen sind den Funktionsstörungen gleichzusetzen.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.