Vorwort
§ 1 § 1
Organische und psychische Leiden und Gebrechen sind:
a) Fehlen von Körperteilen,
b) Mißbildungen,
c) Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates,
d) Funktionsstörungen der Haut,
e) Funktionsstörungen des Atmungsapparates,
f) Funktionsstörungen des Blutkreislaufes oder der blutbildenden Organe,
g) Funktionsstörungen der Verdauungs- oder der innersekretorischen Organe,
h) Funktionsstörungen der Harnorgane,
i) Funktionsstörungen des zentralen oder peripheren Nervensystems,
j) Funktionsstörungen des Sehorganes,
k) Funktionsstörungen des Gehör- und Gleichgewichtsorganes,
l) Funktionsstörungen des stimmbildenden Organes einschließlich Sprachbehinderungen,
m) psychische Krankheiten.
Entwicklungsstörungen sind den Funktionsstörungen gleichzusetzen.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.