An Samstagen nach 18.00 Uhr, an Sonntagen und an Feiertagen ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme von jugendlichen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen im Sinne des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, BGBl.Nr. 599 in der Fassung BGBl. I Nr. 79/2003, mit Verkaufstätigkeiten und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung der Kunden/Kundinnen zugelassen:
1. in den in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 genannten Verkaufstellen während der dort genannten Zeiträume;
2. anlässlich von Märkten im Sinne des § 286 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.Nr. 194/1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 48/2003, in ortsansässigen Verkaufsstellen, die Waren führen, die Gegenstand des Marktverkehrs sind, an Sonn- und Feiertagen während der Marktdauer in den nachstehend angeführten Katastralgemeinden:
Arbesbach
Atzenbrugg
Böheimkirchen
Els
Ernstbrunn
Frankenfels
Gars am Kamp
Gloggnitz – nur während des Jahrmarktes am Sonntag des Christkönigsfestes (Kirchweihfest)
Grainbrunn (Marktgemeinde Sallingberg)
Granz
Hirtenberg
Kirchberg am Walde
Leobersdorf
Loosdorf (Marktgemeinde Loosdorf)
Marbach (Marktgemeinde Marbach an der Donau)
Melk – wenn der 13. Oktober (Markttag) auf einen Tag der Arbeitsruhe fällt
Oberndorf an der Melk
Ottenschlag
Persenbeug
Petzenkirchen
Piesting
Pöchlarn
Pottenstein
Purgstall (Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf)
Spitz
St. Leonhard am Forst
St. Leonhard am Hornerwalde
St. Peter in der Au Markt
Steinakirchen am Forst
Wilhelmsburg
Zell Markt;
3. in Verkaufsstellen für Lebensmittel und Erfrischungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr:
a) in der Zeit einer NÖ Landesausstellung im Bereich der jeweiligen Gemeinde
b) anlässlich von Kirchweihfesten im Bereich der jeweiligen Katastralgemeinde
c) in den Gemeinden:
Alberndorf im Pulkautal während des Pulkautaler Volksfestes
Gumpoldskirchen während der Weinwoche
Haag während des Volksfestes
Hollabrunn während des Volksfestes und der Pro-Pferd Messe
Klosterneuburg während des Leopoldifestes und während des Weinlese- und Erntedankfestes
Laa an der Thaya während der Grenzlandmesse
Maria Enzersdorf während der Festspiele auf der Feste Liechtenstein
Mödling während der Leistungsschau
Poysdorf während der Weinwoche
Retz während des Weinlesefestes
Tulln an der Donau während des Blumenfestes und während der Camperausstellung
Türnitz während des Marktfestes
Weitra während des Adventmarktes
Wieselburg während des Volksfestes
Zwettl-Niederösterreich während des Sommerfestes;
4. in Verkaufsstellen für Lebensmittel und Erfrischungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr in der Katastralgemeinde Kirchschlag (Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt) während der Passionsspiele;
5. in der Zeit vom 15. April bis 15. November in Verkaufsstellen für Lebensmittel und Erfrischungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr in der Katastralgemeinde Rosenau Schloß.
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