(1) Das Schongebiet (§ 1) hat folgende Begrenzung: Ausgehend vom E-Werk der Stadtwerke Amstetten ab der Kreuzung mit der Schillerstraße führt die Grenze am rechten Ufer des Werkskanales der Wasserkraftanlage bzw. des E-Werkes der Stadtwerke Amstetten nach Südwesten bis zur Überquerung des Gemeindeweges bei Parzelle Nr. 522/1, Katastralgemeinde Winklarn, sodann entlang dieses bis zu dem Feldweg, der zugleich die nordöstliche Begrenzung der Parzellen Nr. 408, 413/2, 413/1, 412/2, 910/10, 917/23, 917/12, 917/14, 917/16, 917/15, 917/1, 917/26, 917/3, 917/9, 916/2 und 919/2, alle Katastralgemeinde Winklarn, bildet, und bei der Parzelle Nr. 919/2 die Landesstraße L 6125 erreicht. Die Grenze verläuft von hier südöstlich entlang dieser Landesstraße bis zur Südostgrenze der Parzelle Nr. 983, weiter entlang der Südostgrenzen der Parzellen Nr. 983, 893/1, 889, 880 und dann nach Süden bzw. Osten entlang der Grenzen der Parzelle Nr. 986 bis zum Schnittpunkt der Katastralgemeinde Winklarn – Schönbichl – Haag Dorf. Von diesem Schnittpunkt führt die Begrenzung in nordöstlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Schönbichl – Haag Dorf bis zu einem Gemeindeweg bei Parzelle Nr. 224/31. In weiterer Folge verläuft die Grenze entlang dieses Weges nach Süden, wobei die Parzellen Nr. 224/31, 224/33, 224/27 und 224/26 die östliche Begrenzung bilden. Die Grenze überbrückt sodann den Gemeindeweg und führt ungefähr in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze der Parzellen Nr. 224/21, 224/20 und 224/34 bis zu einem Feldweg und dann umbiegend nach Südosten entlang der Westgrenze der Parzelle Nr. 198 (alle Katastralgemeinde Haag Dorf) bis zur Einmündung in die Landesstraße L 6129. Ab Parzelle Nr. 198 verläuft die Grenze entlang dieser Landesstraße in ungefähr östlicher Richtung bis zur Einmündung in die Landeshauptstraße 90. Sodann führt die Grenze entlang der LH 90 nach Osten bis zur östlichen Begrenzung der Parzelle Nr. 113/1. Von dort verläuft die Grenze entlang eines Weges nach Norden, der zugleich die östliche Begrenzung der Parzellen Nr. 52 und 53/1 bildet, bis zur Katastralgemeindegrenze Haag Dorf – Schönbichl. Im weiteren Verlauf führt sie entlang der Katastralgemeindegrenze nach Westen bis zur Parzelle Nr. 545/2 (KG Schönbichl), sodann nach Nordosten entlang eines Weges, wobei die Parzellen Nr. 545/1, 545/3, 544, 543, 545/4, 542 die südöstliche Begrenzung bilden. Die Grenze verläuft sodann entlang des nach Norden bzw. Nordwesten führenden Weges und erreicht entlang der Ostgrenze der Parzelle Nr. 466/3 den Ybbsfluß. Hiebei bilden nachstehende Parzellen die östliche bzw. nördliche Begrenzung, Nr. 517/2, 511/5, 511/1, 509/1, 477/1, 485 und 468. Im weiteren Verlauf führt die Grenze entlang des südlichen Ufers des Ybbsflußes aufwärts bis zur Einmündung des Werkskanals des E-Werkes Amstetten in die Ybbs bei Parzelle Nr. 120. Schließlich verläuft sie entlang der südlichen Grenze des Werkskanals nach Westen, bis sie den vorbeschriebenen Ausgangspunkt erreicht.
(2) Der im Abs. 1 beschriebene Grenzverlauf ist in Karten 1:2880 ersichtlich gemacht, die beim Amte der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsbehörde), bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und beim Gemeindeamt Amstetten während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise