Beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung III/1, bei den Bezirkshauptmannschaften Krems und Tulln, bei den Gemeindeämtern Rohrendorf, Gedersdorf, Hadersdorf-Kammern, Etsdorf-Haitzendorf und Grafenwörth, sowie beim Bauamt des Magistrates der Stadt Krems sind Karten, aus denen die im § 2 beschriebenen Grenzen des Grundwasserschongebietes ersichtlich sind, während der für den allgemeinen Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
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