Als Grundwasserschongebiet gilt das von den im folgenden genannten Grenzen umschlossene Gebiet:
Westgrenze:
Feldweg, ausgehend von der Brücke über das Krems-Umleitungsgerinne unmittelbar unterhalb der Einmündung der Grafenlacke (Landersdorfer Arm) nach Altweidling, dort entlang der Landesstraße 7012 Richtung Neuweidling. Von der Landesstraße 7012 nordöstlich abzweigend über einen Feldweg, welcher die Landeshauptstraße 45 und weiters die ÖBB-Strecke Tulln–Krems bei Bahnkilometer 25,90 kreuzt und bis zur Bundesstraße B 35 führt.
Nordgrenze:
Bundesstraße B 35 vom vorhin erwähnten Feldweg bis zur Abzweigung der Landesstraße 7015 und diese entlang nach Diendorf.
Ostgrenze:
Landesstraße 7016 und 7012 von Diendorf nach Haitzendorf, die Landeshauptstraße 45 überquerend bis zur Brücke über dem Mühlenkamp und diesen entlang bis Jettsdorf. Der von Jettsdorf nach Süden führende Feldweg, beginnend bei der Brücke über den Mühlenkamp, über die Kote 192 “Kleines Kreuz” bis zum Donauhochwasserschutzdamm.
Südgrenze:
Donauhochwasserschutzdamm von der Kreuzung des Feldweges von “Obere Kammerweise” zur “Großen Au” mit dem Damm, diesen entlang in östlicher Richtung bis zur Brücke über das Krems-Umleitungsgerinne unmittelbar unterhalb der Einmündung der Grafenlacke.
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