Soweit die angeführten Grenzen entlang von Straßen- und Eisenbahnlinien führen, bleiben Bahn- und Straßengrund außerhalb des Grundwasserschongebietes, während Grenzen entlang von Gewässern diese in das Grundwasserschongebiet einbeziehen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise