Aufhebung der Rahmenverfügung Tullnerfeld
Vorwort
Art. 1
Die seit 23. Dezember 2012 als Regionalprogramm des Landeshauptmannes von NÖ geltende Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung im Tullnerfeld, BGBl. II Nr. 265/2001, wird aufgehoben.