(1) Als Schongebiet gilt das innerhalb der nachfolgend umschriebenen Grenzen gelegene Gebiet (Grenzbeschreibung nach ÖK 1 : 50000 Blatt 106 und 137, aufgenommen 1960, Kartenrevision 1975):
Ausgehend vom Seisbühel (Kote 687) verläuft die Grenze in südöstlicher Richtung geradlinig zum sogenannten Schloß-Wirtshaus beim Schloß Krumbach, von dort ebenfalls geradlinig bis zur Kote 683 und weiter nach Strobl. Von Strobl führt die Grenze in gerader Richtung nach Schlägen und von hier zur Steinmühle an der Landeshauptstraße 147. Dieser folgend verläuft die Grenze in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Bundesstraße B 55 und weiter dann entlang der Bundesstraße B 55 nach Nordosten bis zur Brücke über den Tiefenbach vor seiner Einmündung in den Zöbernbach. Von hier führt die Grenze geradlinig bis zum Glanzenriegel (Kote 686), weiters zum Lindenhof und von dort Richtung Nordnordwest geradlinig bis zur Straße Krumbach–Tiefenbach, welche ca. 800 m nordöstlich des Ortes Krumbach beim Marterl (Wegkreuz) erreicht wird. Sie verläuft weiters in Richtung West-süd- west geradlinig bis zum Seisbühel (Kote 687).
(2) Der im Absatz 1 beschriebene Grenzverlauf ist auf der österreichischen Karte 1 : 50000 (ÖK 1 : 50000, Blatt 106 und 137, aufgenommen 1960, Kartenrevision 1975) ersichtlich gemacht. Solche Karten liegen beim Amt der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsabteilung) bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt sowie bei den Gemeindeämtern Bad Schönau, Krumbach und Kirchschlag in der Buckligen Welt auf.
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