Der im § 3 beschriebene Grenzverlauf ist auf der Österreichischen Karte 1 : 50.000 (ÖK 1:50.000, Blatt 38 “Krems/Donau”-Straßenkarte von Niederösterreich, Sonderausgabe der NÖ Landesregierung, Gruppe GB/2, Stand VI/80) ersichtlich gemacht. Solche Karten liegen beim Amt der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsabteilung), bei der Bezirkshauptmannschaft Krems/Donau sowie bei den Gemeindeämtern Langenlois und Hadersdorf-Kammern auf.
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