Als Grundwasserschongebiet gilt das von den im folgenden genannten Grenzen umschlossene Gebiet (Grenzbeschreibung nach der ÖK 1:50.000, Blatt 38 “Krems/Donau”-Straßenkarte von Niederösterreich, Sonderausgabe der NÖ Landesregierung, Gruppe GB/2, Stand VI/80):
West- und Nordgrenze:
Die Grenze verläuft, beginnend bei der Bahnunterführung der L 7015 mit der Franz-Josefs-Bahn, diese entlang bis zur B 35, dieser in Richtung Hadersdorf folgend bis auf Höhe des Bahnhofes Hadersdorf/Kamp, von dort westlich abzweigend entlang eines asphaltierten Weges (Kellergasse) bis zum Anfang des Güterweges “Redling”. Von dort bildet die Grenze der nach Norden abzweigende befestigte Weg, vorbei am Kliplkreuz über die Kellergasse in Zeiselberg nach Gobelsburg bis zur Schloßstraße, dieser nach Osten entlang bis zur LH 55 (Gobelsburgerstraße) und weiter Richtung Langenlois bis zur rechtsseitigen Abzweigung des Weges “Im Grädl”, diesem bis zur Krumpöck Allee und weiter nach links bis zur B 218. Der B 218 Richtung Kammern folgend bis zur Kreuzung mit der B 34 und dieser weiter bis zur Abzweigung des Gartenweges in Zöbing Richtung Osten. Ab dort stellt dieser Weg sowie die Friedhofsstraße und der Urbaniweg entlang bis zur L 7009 und diese über die Kampbrücke bis zur Einmündung in die L 7008 (Dr. Hiesinger-Straße) die Grenze dar.
Ostgrenze:
Die Ostgrenze führt entlang der L 7008 Richtung Süden bis zur Einmündung in die B 34, diese durch Kammern folgend bis zur Abzweigung der L 7018. Nach ca. 100 m, stellt die links abzweigende Gemeindestraße zur B 35, die B 35 selbst bis zum Kamp und der Kamp flußabwärts bis zur Brücke der L 7015 die Grenze dar.
Südgrenze:
Die Grenze verläuft von der Brücke der L 7015 über den Kamp in westlicher Richtung bis zur Unterführung bei der Franz-Josefs- Bahn.
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