Der in § 2 beschriebene Grenzverlauf ist auf der Österreichischen Karte 1:50.000, (ÖK 1:50.000, Blatt 76 “Wiener Neustadt” und Blatt 106 “Aspang”, jeweils aufgenommen 1960, vollständige Kartenrevision 1975) ersichtlich gemacht. Solche Karten liegen beim Amt der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsabteilung), bei den Bezirkshauptmannschaften Neunkirchen und Wiener Neustadt, beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt sowie bei den Gemeindeämtern Breitenau, Neunkirchen, St. Egyden am Steinfeld, Schwarzau am Steinfelde und Weikersdorf am Steinfelde auf.
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