Beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung III/1), bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs und beim Stadtamt Wieselburg sind Karten, aus denen die im § 2 beschriebenen Grenzen des Grundwasserschongebietes ersichtlich sind, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
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