(1) Die von einer zusammenhängenden Wasserfläche bedeckten Teile der in der Katastralgemeinde Kollmitzberg (Gemeinde Ardagger) gelegenen Grundstücke Nr. 369/4, 372/2, 375/2, 378/2, 379/2, 392/2, 393/1, 396/1, 397/2, 403/1, 404/2, 415/2, 416/2, 428/2, 429/2, 441/2, 442/2, 449, 450, 457, 458 (teilweise) und 463 (teilweise) werden zur Laichschonstätte für Fische erklärt. Im Osten wird die Laichschonstätte durch eine Linie begrenzt, die vom Punkt mit den Koordinaten 112532.76/340425.48, System MGI M31, ausgehend rechtwinkelig zur bestehenden Katastergrenze zu jenem Punkt, der vom rechten Ufer des Altarmes zwei Drittel der Gesamtbreite des Altarmes entfernt ist, und sodann zum Punkt mit den Koordinaten 112481.70/340493.46, System MGI M31, verläuft.
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