Der Antrag des Rechtsträgers auf Bewilligung (§ 3 Abs. 2) zur Beschäftigung, Vermittlung, Ausbildung, Fortbildung und fachlichen Begleitung von Tagesmüttern/-vätern hat insbesondere zu enthalten:
- ein sozialpädagogisches Konzept
- einen Nachweis der wirtschaftlichen Voraussetzungen und Finanzierung
- einen Nachweis der personellen und fachlichen Ausstattung unter Anführung der Namen und Qualifikationen des Fachpersonals und der Anzahl der Tagesmütter/-väter
- einen Nachweis der organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen
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