(1) Die Sitzungen des Elternbeirates einer Kindergartengruppe sind für alle Eltern (Erziehungsberechtigten) der Kindergartenkinder, Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter zugänglich.
(2) Die/der Vorsitzende hat eine Sitzung in geeigneter Form anzuberaumen.
(3) Die Beschlussfähigkeit des Elternbeirates ist bei Anwesenheit aller Elternbeiratsmitglieder gegeben.
Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden.
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