LandesrechtNiederösterreichVerordnungenElternbeirat Kindergärten§ 5

§ 5§ 5

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

(1) Die Sitzungen des Elternbeirates einer Kindergartengruppe sind für alle Eltern (Erziehungsberechtigten) der Kindergartenkinder, Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter zugänglich.

(2) Die/der Vorsitzende hat eine Sitzung in geeigneter Form anzuberaumen.

(3) Die Beschlussfähigkeit des Elternbeirates ist bei Anwesenheit aller Elternbeiratsmitglieder gegeben.

Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden.

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