Bei der Aufnahme eines Kindes, spätestens jedoch am ersten Kindergartentag im Kindergartenjahr, hat die gruppenführende Kindergartenpädagogin/der gruppenführende Kindergartenpädagoge den Eltern (Erziehungsberechtigten) eine schriftliche Information über die Möglichkeit der Einrichtung eines Elternbeirates zu übergeben. Darin ist darauf hinzuweisen, dass am ersten Elternabend im Kindergartenjahr die Eltern (Erziehungsberechtigten) jedes Kindes einen Antrag auf Einrichtung eines Elternbeirates stellen können.
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