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Schulversuch "Ausbildung zur Betriebs- und Dorfhelferin bzw. zum Betriebs- und Dorfhelfer"
§ 9
§ 9 § 9
In Kraft seit 01. Januar 2015
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§ 9 § 9 — Schulversuch "Ausbildung zur Betriebs- und Dorfhelferin bzw. zum Betriebs- und Dorfhelfer"
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Diese Verordnung tritt am 7. September 1992 in Kraft.
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