Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen
Vorwort
Art. 1
Abweichend von § 14 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes beginnen bei den ganzjährigen landwirtschaftlichen Fachschulen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 am zweiten Montag im Februar.