Es sind Bestimmungen festzulegen, die eine körperliche oder sittliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler möglichst ausschließen. Grundsätzlich müssen diese beinhalten:
- Verbot der Mitnahme gefährlicher und/oder gefährdender Gegenstände
- Abnahme und Verwahrung solcher Gegenstände, soferne gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen
- Verbot der eigenmächtigen Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten
- Verhalten in Brand- und Katastrophenfällen bzw. bei Unfällen
- Information und Belehrung der Schülerinnen und Schüler über Gefahrenquellen von Maschinen, Geräten, elektrischen Anlagen, Stoffen und Baulichkeiten
- Meldepflichten von drohenden Gefahren
- Verwendung privater Geräte (z. B. Elektrogeräte).
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