Die Verwendung eines privaten Fahrzeuges auf dem Schulgelände ist an die Bewilligung der Schulleitung zu binden. Die Schulleitung darf die Bewilligung nur dann erteilen,
- wenn die räumlichen Verhältnisse dies zulassen,
- die Verwendung kein Sicherheitsrisiko darstellt und
- keine Störung des Unterrichtes und des Heimbetriebes damit verbunden ist.
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