Vorwort
Der gesetzliche Schulerhalter hat einen praktischen Arzt oder einen Facharzt für Kinderheilkunde zum Schularzt zu bestellen.
Dem Schularzt sind folgende Aufgaben zu übertragen:
1. (aufgehoben)
2. Überprüfung aller Einrichtungen der Schule zur Ersten Hilfe Leistung (Heilmittel, Verbandskasten, Schikurs- und Sanitätstaschen, Trage u.ä.),
3. (aufgehoben)
4. (aufgehoben)
Zur Vorbereitung und Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen ist ein geeigneter Raum bereitzustellen, wobei auf eine räumliche Nähe zu Umkleidemöglichkeiten Bedacht zu nehmen ist.