Die gemeinnützigen Bauvereinigungen haben ein Verzeichnis der freien Wohnungen monatlich in geeigneter Weise zu verlautbaren (z. B. in den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung) sowie den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten vorzulegen, in deren Sprengel die Wohnungen liegen.
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