Der Rückkauf des Darlehens hat bei einmaliger Zahlung zum 1.10.2002 und bei Zahlung in 2 Teilbeträgen zum 1.10.2002 und 1.4.2003 zu erfolgen, wobei die Berechnung möglicher Zinsen zum Stichtag 1.10.2002 erfolgt.
Das Nichteinhalten eines dieser Einzahlungstermine führt zum Verlust des zuerkannten Nachlasses, einmal einbezahlte Teiltilgungen gelten als freiwillige Mehrtilgungen und können nicht rückerstattet werden.
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