Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung im Rahmen des Schulversuches und erfolgreicher Ablegung der Reife- und Diplomprüfung sind die Absolventen und Absolventinnen berechtigt, folgende Berufsbezeichnung zu führen:
| Fachrichtung | Berufsbezeichnung |
| Forstwirtschaft | Holzkaufmann/Holzkauffrau |
| Pferdewirtschaft | Pferdekaufmann/Pferdekauffrau |
| Weinbau und Kellerwirtschaft | Weinkaufmann/ Weinkauffrau |
| Landwirtschaft | Agrarkaufmann/ Agrarkauffrau |
| Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement | Agrarkaufmann/ Agrarkauffrau |
Dies ist im Abschlusszeugnis oder in einer eigenen Urkunde zu vermerken.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden