Der Antrag des Rechtsträgers auf Bewilligung der Errichtung und des Betriebes einer Tagesbetreuungseinrichtung hat insbesondere zu enthalten:
1. ein sozialpädagogisches Konzept;
2. einen Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Finanzkonzept);
3. einen Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals;
4. Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an der in Betracht kommenden Liegenschaft sowie eine Beschreibung deren Lage, des Ausmaßes und der beabsichtigten Nutzung (Lage-, Baupläne);
5. eine Betriebsbeschreibung mit Angaben über die beabsichtigte Anzahl der Minderjährigen, der Gruppen, der Betreuungspersonen und Hilfskräfte, Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Sportmöglichkeiten;
6. Bau- und Benützungsbewilligung oder Anzeige der Fertigstellung des Bauvorhabens an die Baubehörde, Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen;
7. Befund über die Trinkwasserqualität, soferne die Versorgung nicht über eine öffentliche Trinkwasserleitung erfolgt.
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