LandesrechtNiederösterreichVerordnungenInteressenvertretung der FamilienArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 30. April 1983
Up-to-date

Folgende Familienorganisationen erfüllen die Voraussetzungen, der Interessenvertretung der NÖ Familien als Mitglieder anzugehören:

1. Katholischer Familienverband der Diözese St. Pölten gemeinsam mit dem der Erzdiözese Wien,

2. NÖ Familienbund,

3. Österreichische Kinderfreunde, Landesorganisation Niederösterreich.

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