(1) Dem Begehren müssen angeschlossen sein:
a) ein amtlicher Grundbuchsauszug über die Bauparzelle, der den letzten Grundbuchsstand ausweist, oder eine Haftungserklärung der Gemeinde bzw. der Pacht- oder Mietvertrag;
b) eine Beschreibung des Bauvorhabens;
c) eine Zusammenstellung der Baukosten;
d) eine Aufstellung der beabsichtigten Finanzierung;
e) eine Baubewilligung samt Niederschrift und genehmigten Bau- und Lageplan, sofern es sich um ein baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben handelt, sowie die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Bewilligungen;
f) Gesamtnutzflächenaufstellung mit Widmungszuordnung.
(2) Falls der Fondshilfewerber eine natürliche Person ist, müssen dem Begehren überdies beiliegen:
a) ein Nachweis des Einkommens (Lohn- bzw. Gehaltsbestätigung oder letzter Einkommenssteuerbescheid);
b) der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft;
c) Nachweis der Familiengröße;
d) bei Begehren um Fondshilfe gemäß § 3 Abs. 3 ein Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes seit mindestens 3 Jahren in Niederösterreich vom Zeitpunkt der Einreichung an gerechnet, weiters ein Nachweis, daß er in den letzten 15 Monaten vom Zeitpunkt der Einreichung an gerechnet mindestens 12 Monate unselbständig erwerbstätig war.
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