§ 8 § 8 — NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM10)
Rückverweise
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in den folgenden Fassungen anzuwenden:
Immissionsschutzgesetz Luft - IG-L, BGBl. I Nr. 115/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2010.
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