LandesrechtNiederösterreichVerordnungenSektorales Raumordnungsprogramm Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 30. Dezember 1998
Up-to-date

Bei der Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen sind folgende Grundsätze zu beachten:

- die schonende Verwendung natürlicher Ressourcen;

- die Sicherung mineralischer Rohstoffvorkommen;

- die Sicherung von Gebieten mit besonderen Standorteignungen für den jeweiligen Zweck und die Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Beeinträchtigungen;

- die Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf die anderen Nutzungsansprüche;

- die Erhaltung eines für die Region typischen Landschaftsbildes;

- die Erhaltung wertvoller Erholungsräume;

- die Sicherung des natürlichen Wasserhaushaltes;

- die nachhaltige Nutzbarkeit der Grundwasserreserven;

- die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Trinkwasser;

- die Vermeidung des störenden Einflusses des Materialabbaues (insbesondere Lärm und Staub) auf gewidmetes Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit Schutzbedürfnis.

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