Bei der Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen sind folgende Grundsätze zu beachten:
- die schonende Verwendung natürlicher Ressourcen;
- die Sicherung mineralischer Rohstoffvorkommen;
- die Sicherung von Gebieten mit besonderen Standorteignungen für den jeweiligen Zweck und die Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Beeinträchtigungen;
- die Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf die anderen Nutzungsansprüche;
- die Erhaltung eines für die Region typischen Landschaftsbildes;
- die Erhaltung wertvoller Erholungsräume;
- die Sicherung des natürlichen Wasserhaushaltes;
- die nachhaltige Nutzbarkeit der Grundwasserreserven;
- die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Trinkwasser;
- die Vermeidung des störenden Einflusses des Materialabbaues (insbesondere Lärm und Staub) auf gewidmetes Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit Schutzbedürfnis.
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