LandesrechtNiederösterreichVerordnungenKennzeichnung Nationalpark Donau-Auen

Kennzeichnung Nationalpark Donau-Auen

In Kraft seit 09. April 1998
Up-to-date

Art. 1

Die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:

Auf einer kreisrunden, weißen Platte steht in Kleinbuchstaben, Schriftfarbe grün “nationalpark”, darunter in Schriftfarbe orange “donau” geschrieben, daneben ist ein Kreis mit blau-grüner Hintergrundstruktur (Abstraktion einer realen Fotographie von Astgestrüpp des Audickichts), worauf in der oberen Hälfte in weißer Schrift “auen” steht.