§ 80 Gemeindeabwasserverband Mittleres Schmidatal — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die von den Gemeinden Groß-Weikersdorf, Heldenberg, Rußbach und Stetteldorf am Wagram beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Mittleres Schmidatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
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