(1) Die von den Gemeinden Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Röschitz und Straning-Grafenberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Eggenburg-Röschitz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 Abs. 2, § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wude rückwirkend mit 1. Jänner 2021 wirksam.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise