§ 66 Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
(1) Die von den Gemeinden Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 4. August 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 21. November 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.
(4) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach, sowie von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Aspang“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.
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