§ 64 Gemeindeverband der Musikschule Behamberg – Ernsthofen – Haidershofen — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die von den Gemeinden Behamberg, Ernsthofen und Haidershofen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Behamberg – Ernsthofen – Haidershofen” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
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