(1) Die von den Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Groß-Gerungs, Langschlag und Rappottenstein beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Groß-Gerungs” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 30. Jänner 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 3 und § 7 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 25. Jänner 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 3, § 11 Abs. 2 und 4, § 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1997 wirksam.
(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 30. Jänner 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 3 Z 6, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(5) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Altmelon, Arbesbach, Groß Gerungs, Langschlag und Rappottenstein, sowie von der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Groß Gerungs“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte“ wird genehmigt. Der Übergang wird am 1. Jänner 2026 wirksam.
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