§ 191 Gemeindeverband Musikschule Thermenregion — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die von den Gemeinden Kottingbrunn, Leobersdorf und Schönau an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Thermenregion“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.
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