§ 189 Kommunaler Infrastrukturverband (Scheibbs) — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die von den Gemeinden Gaming, Reinsberg, Scheibbs und St. Anton an der Jeßnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Kommunaler Infrastrukturverband“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
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