LandesrechtNiederösterreichVerordnungen1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung§ 186

§ 186§ 186

In Kraft seit 15. Dezember 2022
Up-to-date

Die von den Gemeinden Melk, Schollach, St. Leonhard am Forst und Zelking-Matzleinsdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Wirtschaftskooperation Region Melk” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2023 wirksam.

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