§ 185 Gemeindeverband Musikschule Jauerling - Wachau — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
(1) Die von den Gemeinden Bergern im Dunkelsteinerwald, Dürnstein, Mautern, Rossatz-Arnsdorf, Spitz und Weißenkirchen in der Wachau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Wachau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2016 wirksam.
(2) Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Jauerling“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband Musikschule Wachau“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 23. Oktober 2024 und am 23. April 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bergern im Dunkelsteinerwald, Dürnstein, Mautern an der Donau, Rossatz-Arnsdorf, Spitz und Weißenkirchen in der Wachau treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Aggsbach-Markt, Emmersdorf an der Donau, Maria Laach am Jauerling, Mühldorf, Raxendorf und Weiten hinzu.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Lengenfeld und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 5, 6, 11 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.
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