(1) Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.
(2) Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.
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