§ 170 Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
(1) Die von den Gemeinden Mistelbach und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2011 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 4) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.
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