(1) Die von den Gemeinden Gresten, Gresten-Land, Reinsberg, Steinakirchen am Forst, Wang und Wolfpassing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband IKB Kleines Erlauftal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2008 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 25. November 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 7, 8, 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2023 wirksam.
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