(1) Die von der Verbandsversammlung am 18. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 4 Abs. 1 lit.b und c sowie § 13 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 4 bis 15, 18, 19, Anhang I) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2023 wirksam.
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