(1) Die von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Verbandsversammlung am 30. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 7, 10 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
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