(1) Die von den Gemeinden Gänserndorf und Weikendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Gänserndorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Obersiebenbrunn und die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Angern an der March und die von der Verbandsversammlung am 22. Juni 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2005 wirksam.
(4) Der Beitritt der Gemeinden Marchegg und Leopoldsdorf im Marchfelde sowie die von der Verbandsversammlung am 28. August 2007 und am 17. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.
(5) Der Beitritt der Gemeinde Untersiebenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 17. September 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
(6) Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.
(7) Der Beitritt der Gemeinde Auersthal sowie die von der Verbandsversammlung am 26. März 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.
(8) Der Beitritt der Gemeinden Weiden an der March und Prottes sowie die von der Verbandsversammlung am 30. August 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3, 6 und 11) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2022 wirksam.
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