§ 151 Gemeindeverband der Musikschule Südheide — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
(1) Die von den Gemeinden Ebergassing, Maria-Lanzendorf und Zwölfaxing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Ebergassing – Maria-Lanzendorf – Zwölfaxing” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 1 und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
(5) Der Beitritt der Gemeinde Himberg sowie die von der Verbandsversammlung am 18. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 5, 6, 10, 13, 14 und Entfall des § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.
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